„Wir können die Wellen des Lebens nicht aufhalten. Wir können nur lernen, elegant auf ihnen zu surfen.“ (Joseph Goldstein)

Einzel-, Team- und Gruppen-Supervision für einzelne Personen, Institutionen und Organisationen

Sie suchen …
• eine externe Begleitung für Sie, Ihr Team oder Ihre Beschäftigen, die nachhaltig zur Reflexion des beruflichen Handelns anregen soll?
• eine professionelle Unterstützung bezüglich der Rollendynamik/-en zwischen den Beschäftigten in Verbindung mit der Aufgabenorientierung zur Stabilisierung der Zusammenarbeit?
• eine professionelle Entlastung in schwierigen Situationen („Fallarbeit“), um z.B. die Beziehungsdynamik zwischen den Beschäftigten und den Klient*innen bzw. Kund*innen oder Patient*innen zu reflektieren?
• eine supervisorische Unterstützung, um den gesetzlich geregelten Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten bei der Arbeit gemäß ArbSchG § 5 (3) Nr. 6 zu sichern und zu verbessern?



Ich biete Ihnen …
• meine integrative Methodenkompetenz als Supervisorin (nach DGSv), Systemische integrative Therapeutin (nach DGSF) und Präventionstrainerin für systemisch-kognitives Stressmanagement (nach ZPP/gesetzl. Krankenkassen).
• eine strukturelle und visuelle Betrachtung der Komplexität von zwischenmenschlicher Beziehungsgestaltung der Beschäftigten untereinander sowie mit den Klient*innen bzw. Kund*innen oder Patient*innen.
• anspruchsvolle Supervisionsprozesse mit dem Fokus auf vorhandene Ressourcen am Arbeitsplatz sowie interner Prozessabläufe im Unternehmen, um das arbeitsmedizinisch erforderliche Schutzziel gemäß ArbSchG § 5 (3) Nr. 6 zu gewährleisten.



Die Ziele sind …
Supervision analysiert entsprechend dem vereinbarten Auftrag das Zusammenwirken der jeweiligen Beschäftigten untereinander, sowie deren Rolle im Unternehmen oder Verein und auch in Bezug zu den Klient*inen, Kund*innen bzw. Patient*innen. Durch eine differenzierte Betrachtung der gegebenen Rahmenbedingungen und dem komplexen Umfeld wird der Zugang zu einer tieferen Reflexion und der individuellen Entwicklung einer eigenen Lösungsstrategie ermöglicht.

Regelmäßige Supervision ist lt. BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) eine der organisatorischen Maßnahmen, die zur Beseitigung der Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen (ArbSchG § 5 (3) Nr. 6) geeignet ist. Systemische Supervision bezieht sich auf die jeweilige Situation und nicht auf die Eigenschaften einzelner Personen und gewährleistet Ihre gesetzliche Pflicht zum Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigten.



Als Mitglied im Leitungsteam/Vorstand der Freiburger Vereinigung von SupervisorInnen (FVS e.V.) beteilige ich mich aktiv an fachlichen und berufspolitischen Diskursen. Zur Qualitätssicherung nehme ich regelmäßig an (internen) Fortbildungen,  Intervisionen und Kontrollsupervisionen teil.

Ein individuelles Angebot erstelle ich Ihnen gerne auf Anfrage (per E-Mail oder telefonisch).

Stefanie Hirth